Status - erledigt (grün)
Beschreibung
STARK verschmutze Fahrbahn
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 358173
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Saßleben
Altnauer Weg
Saßleben
Altnauer Weg
Anmerkung
Die Landwirte sind über die Reinigung der Straße nach der Verschmutzung grundlegend informiert und der Verursacher haftet. Die Reinigung einer verschmutzten Straße obliegt grundsätzlich dem Verursacher der Verschmutzung, unabhängig davon, ob die Straße stark oder schwach befahren ist. Wenn Sie also durch Ihre Handlung eine Straße verschmutzen, sind Sie dazu verpflichtet, die Verschmutzung unverzüglich zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 32 regelt die Pflicht zur Beseitigung von Verkehrshindernissen, zu denen auch Verschmutzungen zählen, die den Verkehr gefährden oder erschweren können.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung und Prüfung weitergeleitet.
Ihre Maerker-Redaktion Calau