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Beschreibung

Polizei Kontrollen des Überholabstands Kfz + Radfahrenden – insbesondere in der Göttiner Landstraße

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 358754
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Aufforderung zur verstärkten Kontrolle des Überholabstands zwischen Kfz und Radfahrenden In Anlehnung an die Verkehrsberichterstattung „Jetzt gilt Tempo 30“ auf Meetingpoint Brandenburg (22.07.2025) – insbesondere in der Göttiner Landstraße Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchten wir unseren herzlichen Dank an die Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel aussprechen. Durch die Einrichtung der Tempo‑30 in der Göttiner Landstraße wurde ein wichtiger und längst überfälliger Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit umgesetzt. Diese konsequente Maßnahme zeigt deutlich, dass die Belange besonders verletzlicher Verkehrsteilnehmer – insbesondere von Kindern und Radfahrenden – ernst genommen werden. Aktuell zwar nur in der Zeit der Erneuerung der Planebrücke. Um diesen positiven Effekt weiter zu verstärken, müssen wir die Polizei auffordern, gezielte Kontrollen zur Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Überholabstands zwischen Pkw und Radfahrenden gemäß § 5 Abs. 4 StVO durchzuführen: innerorts: mindestens 1,5 m außerorts: mindestens 2,0 m (Hinweis) Die Göttiner Landstraße ist eine stark frequentierte Fläche mit gemischtem Verkehr – hier ist vielfach festzustellen, dass Mindestabstände teils erheblich unterschritten werden. Das birgt ein hohes Gefahrenpotenzial für Radfahrende. Wir fordern daher folgende Schritte von der Polizei Brandenburg: Regelmäßige, stichprobenartige Abstandskontrollen, insbesondere an Engstellen und in der Nähe der Schule/Eichhorstweg. Dokumentation und transparente Veröffentlichung der Kontrollergebnisse – zur Öffentlichkeitsförderung. Integration dieser Thematik in Ihre Verkehrssicherheitsarbeit, z. B. durch Schulbesuche, Kampagnen oder Infoveranstaltungen. Ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr entsteht nicht nur durch Tempolimits, sondern durch konsequente Kontrolle, Bewusstseinsbindung und sichtbare Präsenz der Stadt und Polizei – gerade an neuralgischen Punkten mit schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern. Mit freundlichen Grüßen VCD Brandenburg an der Havel
Ort/Datum/Foto

Göttiner Landstraße

Foto

Anmerkung

23.07.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an die zuständige Polizei zur Kenntnis und weiteren Veranlassung übergeben.