Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Abflüsse werden durch den Betriebshof geleert.
Um verstopfte Abflüsse zu vermeiden ist Folgendes zu beachten: Die Straußstraße ist gemäß Straßenreinigungssatzung der Reinigungsklasse IV zugordnet. In Straßen dieser Kategorie sind die Anlieger zur regelmäßigen Reinigung des Gehweges und der Fahrbahn (bis Fahrbahnmitte) verpflichtet. Zur Reinigungspflicht gehört auch die Beseitigung von Laub/Lindenblüten.