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Beschreibung

Lärmbelästigung durch Festival

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 359645
Status: in Arbeit (gelb).

In der Nacht zum 27.07.2025 verursachte ein genehmigtes Open-Air-Festival deutlich hörbaren Lärm im angrenzenden Wohngebiet. Um 0:00 Uhr wurden 55 dB im Haus und 68 dB außen gemessen. Laut der Freizeitlärmrichtlinie Brandenburg sind bei seltenen Veranstaltungen nächtliche Pegel bis 55 dB zulässig. Die gemessenen Werte lagen darüber und wurden von vielen Anwohnern als störend empfunden – insbesondere aufgrund der anhaltenden Bassfrequenzen nach Mitternacht.
Ort/Datum/Foto


Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.

Freundliche Grüße Ihre Maerker-Redakteurin