Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Rasentrimmarbeiten Sonntag 13 Uhr in Golßen
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 360309
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Anmerkung
05.08.2025 Vielen Dank für Ihren Hinweis.
In Golßen, wie im gesamten Bundesgebiet, ist das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten, wenn es sich um motorbetriebene Geräte handelt. Das bedeutet, dass Sie an diesen Tagen Ihren Rasen nicht mit einem Rasenmäher, Rasentrimmer oder anderen lärmenden Gartengeräten mähen dürfen. Verstöße können zu Bußgeldern führen.
Da es sich hier um eine private Angelegenheit (Nachbarschaftsangelegenheiten) handelt, muss beim Ordnungsamt eine Anzeige erstattet werden, damit das Ordnungsamt tätig werden kann.
weitere Informationen finden Sie hier: https://www.juraforum.de/lexikon/ruhestoerung