Priorisierung der Fahrbahnschadensbeseitigung – Seestraße, Ortslage Binenwalde
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 360955
Status: in Arbeit (gelb).
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf die kürzlich vorgenommene Instandsetzungsmaßnahme im Bereich Seestraße 13 wird Folgendes festgestellt:
Die Schadstelle befindet sich unmittelbar neben dem Gehweg, angrenzend an eine Grünfläche. Eine Gefährdung oder Beeinträchtigung privaten Eigentums ist dort nicht gegeben.
Demgegenüber ist an den Abschnitten Seestraße 9 (denkmalgeschützte Mauer) sowie Seestraße 14 (Zaunfundament) ein wesentlich höherer Handlungsbedarf gegeben.
Infolge von Fahrbahnabsenkungen kommt es dort zur Bildung einer ca. 7 Meter langen, dauerhaft stehenden Wasserfläche nach Niederschlägen.
Neben einer fortlaufenden Beeinträchtigung angrenzender baulicher Anlagen führt dies zu wiederkehrender Anspülung von Sand, der manuell entfernt werden muss.
Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherungspflicht (§ 9 BbgStrG i. V. m. § 823 BGB) wird angeregt, die genannten Abschnitte Seestraße 9 und 14 vorrangig in die Schadstellenbeseitigung aufzunehmen.