Beeinträchtigung des Lichtraumprofils gemäß § 32 StVO i. V. m. den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen – Ortsverbindung Binenwalde – Gühlen-Glienicke
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 360986
Status: in Arbeit (gelb).
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Ortsverbindung zwischen Binenwalde und Gühlen-Glienicke ist festzustellen, dass die Austriebe der straßenbegleitenden Linden in mehreren Abschnitten in den Verkehrsraum hineinragen.
An verschiedenen Stellen wird das nach den technischen Regelwerken (RASt 06, EFA) sowie gemäß § 32 Abs. 1 StVO erforderliche Lichtraumprofil von 4,50 m Höhe über der Fahrbahn nicht eingehalten.
Infolge dieser Beeinträchtigungen kommt es insbesondere bei hoch bauenden Fahrzeugen wie LKW, Omnibussen und Feuerwehrfahrzeugen zu Kontakten mit den Baumkronen bzw. Seitenaustrieben, was eine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.
Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherungspflicht (§ 9 BbgStrG i. V. m. § 823 BGB) wird angeregt, zeitnah geeignete Rückschnittmaßnahmen durchzuführen, um das vollständige Lichtraumprofil wiederherzustellen und Gefährdungen für den öffentlichen Verkehr auszuschließen.