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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Unerlaubte Sondernutzung des Straßenbegleitgrüns

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 361762
Status: erledigt (grün).

Unerlaubte Sondernutzung vor dem Flurstück (...), Straßenbegleitgrün bzw. Bankette gehören zum Straßenkörper und sind dem Straßenbaulastträger vorbehalten, vgl. § 27 BbgStrG
Anmerkung der Redaktion: Der Hinweis wird aus Datenschutzgründen gekürzt veröffentlicht.
Ort/Datum/Foto

Gutsstraße

Anmerkung

Vielen Dank. Ihr Hinweis wurde zur Prüfung an das Ordnungsamt und von dort an das Amt für Tiefbau und Stadtgrün weitergeleitet. Dieses teilt am 22.8. mit: Im vorliegenden Fall handelt es sich um den Anliegergebrauch nach § 14 Abs. 4 BbgStrG als gesteigerte Form des Gemeingebrauchs. Darüber hinaus wurde eine Vereinbarung mit dem Eigentümer getroffen, es wird nicht in den Straßenkörper eingegriffen, der Gemeingebrauch Dritter bleibt unberührt. Zusätzlich erfährt das Straßenbegleitgrün eine Aufwertung, da auf trockenen, nährstoffarmen Böden wie Kies, Sand oder Schotter eine naturnahe Vegetation gefördert wird. Es verringert sich der Pflegeaufwand für den Straßenbaulastträger, wenn auch kleinteilig.