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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Geschwindigkeitsbegrenzung

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 361813
Status: erledigt (grün).

Die Anwohner unserer Straße würden sich eine Geschwindigkeitsmessanlage für einen Zeitraum von vier Wochen wünschen. Zum einen um die Frequenz zu messen aber auch um festzustellen ob die vorgegebenen 30 km/h eingehalten werden. Aus Sicht der Anwohner ist das nicht der Fall. Es gibt eine erhebliche Lärmbelästigung durch zu schnell fahrende Fahrzeuge. Dazu zählen eben auch viele Busse und LKW‘s. Außerdem ist es ein Schulweg für viele Kinder und die Fahrweise einiger Mitbürger bringt genau diese in Gefahr. Wir würden gern mit der Polizei und der Stadt Finsterwalde einen vor Ort Termin vereinbaren um sich die Straßen, die sich in einem sehr schlechten Zustand befinden, zu begutachten. Über eine positive Rückmeldung würden wir uns freuen.
Ort/Datum/Foto

Nach dem Horst 3

Anmerkung

15.08.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wird an die zuständige Abteilung weitergeleitet.

10.09.2025
Die Stadt Finsterwalde verfügt rechtlich nicht über die Möglichkeit, Geschwindigkeitsmessungen eigenständig durchzuführen. Zuständig hierfür sind ausschließlich die Polizei sowie der Landkreis Elbe-Elster. Ihre Anfrage wurde daher sowohl an die Polizeiinspektion Elbe-Elster als auch an den Landkreis Elbe-Elster mit der Bitte um entsprechende Veranlassung weitergeleitet. Darüber hinaus können Sie sich selbstverständlich auch direkt an die Polizeiinspektion Elbe-Elster in Finsterwalde oder an das Straßenverkehrsamt des Landkreises Elbe-Elster in Bad Liebenwerda wenden.

Der Zustand der Straße ist uns bekannt. Aus diesem Grund wurde bereits vor einigen Jahren in Abstimmung mit dem Landkreis Elbe-Elster eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet, um Lärmbelastungen sowie Erschütterungen möglichst zu reduzieren.