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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Radikalschnitt einer Hecke während des geschützten Zeitraums

Kategorie: Vandalismus
ID: 362136
Status: erledigt (grün).

Am 05.08.2025 wurde auf dem (...)Parkplatz durch die Firma (...) eine Hecke im Rahmen eines Radikalschnitts auf ganzer Breite durchtrennt. Dies passierte während des geschützten Zeitraums und widerspricht somit dem BNatSchG Paragr. 39 Abs. 5 Satz 2. Bitte um Ortsbesichtigung.
Anmerkung der Redaktion: Aus Datenschutzgründen wird der Hinweis gekürzt veröffentlicht.
Ort/Datum/Foto


Foto

Anmerkung

Vielen Dank. Ihr Hinweis wurde an das Sachgebiet Stadtgrün weitergeleitet. Dieses teilt am 20.8. mit: Verstöße gegen das Naturschutzrecht (BNatSchG) kann die Stadt nicht ahnden. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises OPR. Ihr Hinweis wurde daher an den Landkreis weitergeleitet. Dieser teilt am 22.8. mit: Die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung waren aufgrund des Hinweises vor Ort. Der vorgefundene Formschnitt der Hecke wurde im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes ( § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG) als zulässige Handlung gewertet, so dass kein weiterer Handlungsbedarf besteht.