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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Werbeplakate

Kategorie: Plakatierungen
ID: 363005
Status: erledigt (grün).

Neben den legitimen Wahlplakaten für die Bürgermeisterwahl hat eine Partei im Stadtgebiet div. allgemeine Werbeplakate aufgehängt, also inhaltlich ohne erkennbaren Bezug zur Wahl. Ist das erlaubt? Werden dafür Gebühren fällig u. auch erhoben? Dürfte ansonsten jeder Werbung überall hinhängen, wie bspw. Ostow (vmtl. mit Genehmigung)?
Ort/Datum/Foto


Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir reichen Ihre Anfrage an die Wahlleitung weiter.

Grundsätzlich bedarf es für die Aufhängung von Plakaten einer Sondernutzungserlaubnis, die auf Antrag vom Ordnungsamt erteilt wird. Für diese Plakatierung wie zum Beispiel für Werbung oder Veranstaltungen werden Gebühren erhoben. Für die allgemeinen Wahlen gilt dies jedoch nicht. Es sind keine Gebühren zu erheben, da Parteien von den Gebühren für die Sondernutzung befreit sind. Überall dürfen die Plakate aber nicht aufgehängt werden. Hier erlässt das Ordnungsamt entsprechende Auflagen. Details finden Sie in der Sondersatzung der Stadt www.velten.de ► Verwaltung & Politik ► Stadtpolitik ► Ortsrecht & Satzungen ► Stadtordnung, Stadtbild & Stadtentwicklung. https://velten.de/Verwaltung-Politik/Stadtpolitik/Ortsrecht-Satzungen/

Für die Gestaltung der Wahlplakate sind die Parteien frei, denn sie werden durch die Meinungsfreiheit und die Parteienfreiheit geschützt, sofern keine diffamierenden oder strafbaren Aussagen getroffen oder die Grundrechte verletzt werden.