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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Trebbin | Berliner Tor | wiederholtes Parken auf dem Grünstreifen an Bäumen

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 364129
Status: erledigt (grün).

Erneut parkten mehrere Fahrzeuge (drei Kfz) in Trebbin, Berliner Tor, festgestellt am 31.08.25, 16.00 bis 16.10 Uhr zwischen den Straßenbäumen auf dem Grünstreifen. Warum werden die Straßenbäume nicht durch Poller (wie bei der Kirche/alten FFW) geschützt? Warum gibt es augenscheinlich keine Kontrollen in diesem Bereich? (Text redaktionell wegen Persönlichkeitsrechten angepasst, ZM)
Ort/Datum/Foto
Trebbin
Berliner Tor

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Hinweis wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet. Das Abstellen bzw. Parken von Fahrzeugen auf dem Straßenbegleitgrün/ Randstreifen ist grundsätzlich untersagt. Nach § 12 Abs. 4 StVO ist zum Parken der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das Befahren sowie das Abstellen von Fahrzeugen auf einem begrünten Seitenstreifen, ist untersagt. Verstöße dieser Art werden dementsprechend durch das Ordnungsamt geahndet. Zusätzlich wird der Außendienst der Stadt Trebbin mit dem Betreiber des örtlichen Gewerbes ins Gespräch gehen, um nochmals auf den Sachverhalt hinzuweisen und ihn anzuhalten, zukünftig vom Abstellen von Fahrzeugen auf dem Straßenbegleitgrün abzusehen. Die angelegten Zufahrten (Pflasterflächen), können zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden. ZM