Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Trebbin | Berliner Tor | wiederholtes Parken auf dem Grünstreifen an Bäumen
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 364129
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Trebbin
Berliner Tor
Trebbin
Berliner Tor
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Hinweis wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet. Das Abstellen bzw. Parken von Fahrzeugen auf dem Straßenbegleitgrün/ Randstreifen ist grundsätzlich untersagt. Nach § 12 Abs. 4 StVO ist zum Parken der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das Befahren sowie das Abstellen von Fahrzeugen auf einem begrünten Seitenstreifen, ist untersagt. Verstöße dieser Art werden dementsprechend durch das Ordnungsamt geahndet. Zusätzlich wird der Außendienst der Stadt Trebbin mit dem Betreiber des örtlichen Gewerbes ins Gespräch gehen, um nochmals auf den Sachverhalt hinzuweisen und ihn anzuhalten, zukünftig vom Abstellen von Fahrzeugen auf dem Straßenbegleitgrün abzusehen. Die angelegten Zufahrten (Pflasterflächen), können zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden. ZM