Anmerkung
04.09.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt ist dem Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen bereits bekannt und wurde bereits wie folgt beantwortet:
"Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen teilt Folgendes mit:
Da sich der Altkleidercontainer auf einem Privatgrundstück befindet, obliegt die Zuständigkeit dem Grundstückseigentümer.
Dennoch haben wir den Sammler für Altkleider am dortigen Standort aufgefordert, die Kleidungsstücke zu beräumen und den Leerungsrhythmus zu verkürzen oder den Container umzustellen."
