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Ampel

Beschreibung

Überwachungskameras

Kategorie: Touristische Rad- und Wanderwege
ID: 365231
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Wenn man den Radweg von Zenker bis zum kleinen Parkplatz (Ladestr) mit dem Rad fährt, sind uns bei drei Kleingarten Überwachungskameras aufgefallen. Es wird auch der Radweg gefilmt, ohne das dort Schilder mit dem Hinweis stehen. Was ist mit der Privatsphäre der Radler und Spaziergänger?
Ort/Datum/Foto
Bernau
Hesselweg

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Er wurde zur Bearbeitung an das zuständige Fachamt weitergeleitet.

Das städtische Rechtsamt meldet:

Grundsätzlich ist eine auf andere Personen gerichtete Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen – und damit auch durch Privatpersonen – nur zulässig, wenn alle betroffenen Personen eingewilligt haben oder sie auf eine gesetzliche Erlaubnisnorm gestützt werden kann.

Regelmäßig kann daher die Überwachung eines eigenen, erkennbar abgegrenzten Grundstücks datenschutzrechtlich zulässig sein, nicht aber eine Videoüberwachung angrenzender Straßen, Plätze oder Gehwege.

Als Aufsichtsbehörde kontrolliert die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA Brandenburg) die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch nicht-öffentliche Stellen, also auch durch Privatpersonen.

Ihre Meldung wird daher an die Landesdatenschutzbeauftragte mit der Bitte der Einleitung erforderlicher Schritte weitergeleitet.