Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben das zuständige Ordnungsamt gebeten, den Bereich in ihre Kontrollen einzubeziehen. Sollte ein Verstoß gegen die StVO festgestellt werden, wird dieser entsprechend sanktioniert. Grundsätzlich ist es aber innerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt zu parken.
