Anmerkung
22.09.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihre Meldung wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet.
25.09.2025 - Gemäß Straßenreinigungssatzung §3 gilt für Ihre Adresse folgendes:
Der Gemeinde obliegt die Reinigung der Fahrbahn einschließlich Winterdienst; den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke ist die Reinigung der Gehwege auferlegt sowie auch die Reinigung der Bankette als Teil der Fahrbahn. Der Winterdienst auf den Gehwegen obliegt der Gemeinde Eichwalde.
Der Bankettbereich ist vom Radweg durch eine Tiefborde klar abgegrenzt. Im Sinne der Straßenreinigungssatzung obliegt Ihnen die Reinigung dem/n Eigentümer/n..
