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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Parkverbot

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 367155
Status: erledigt (grün).

In der Alexander-von-Humboldt-Straße 45 war das Parken mal erlaubt, bis woanders eine Baustelle eröffnet wurde. Diese ist nun weg, aber die Autos parken immer noch dort, wodurch man den Kreuzungsbereich schlecht einsehen kann.
Ort/Datum/Foto
Eberswalde 1
Alexander-von-Humboldt-Straße 45

Anmerkung

22.09.2025: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
26.09.2025: Vielen Dank für Ihren Hinweis, der Sachverhalt wird vom zuständigen Fachamt geprüft.
01.10.2025: Die Prüfung des Sachverhalts hat Folgendes ergeben. Gemäß § 12 Straßenverkehrsordnung ist am rechten Fahrbahnrand zu parken. Die Fahrbahn ist im Bereich A.-von-Humboldt-Straße 45 ca. 6,00 m, abzüglich 2 m für das parkende Auto verbleiben 4 m Fahrbahnbreite. Diese verbleibende Restbreite ist ausreichend, um den Rettungsweg abzusichern. Des Weiteren ist das Parken unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Sind diese 5 m im Kreuzungsbereich eingehalten, ist das Parken zulässig. Bei Einhaltung dieser Vorschriften ist das Parken in der A.-von-Humboldt-Straße möglich und ein Parkverbot ist nicht erforderlich.