Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Vorfahrtsregel
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 368400
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Oranienburg
Stralsunder Straße
Oranienburg
Stralsunder Straße
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Natürlich gilt jederzeit im Straßenverehr der § 1 StVO (gegenseitige Rücksichtnahme)
In dem speziellen Fall greift jedoch der § 20 Absatz 5 StVO mit folgendem Wortlaut:
„Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig müssen andere Fahrzeuge warten.“