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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Sinnfreies Verkehrsschild kurz vor der Hauptstraße Haag

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 368698
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Wenige Meter vor der Hauptstraße Haag, steht nach der 30-er Zone ein „50“ Schild - schätzungsweise gültig für 15m, bevor die Hauptstraße folgt, wo Vorfahrt zu gewähren ist. Diese Straßenschild führt in meinen Augen für „Besucher“ der Stadt Luckenwalde zu Verwirrungen und ist überflüssig. Freundlich bitte ich um Prüfung. Herzlichen Dank!
Ort/Datum/Foto
Luckenwalde
Poststraße 19b

Foto

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Antwort vom Straßenverkehrsamt:
Das Zeichen ist sinnvoll, vorgeschrieben und keineswegs überflüssig. Ein Verzicht darauf ist nicht zulässig. Es handelt sich in der Poststraße nicht um eine Tempo-30-Zone, sondern um ein sogenanntes Streckenverbot, eine Geschwindigkeitsbeschränkung der Gefahr wegen. (vgl. § 45 Abs. 9 Satz 3 Nr. 6 Straßenverkehrsordnung)
Ein Streckenverbot, das nicht ausnahmsweise mit einem Gefahrenschild kombiniert ist, muss aufgehoben werden. Anders als Haltverbotszeichen enden Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts nicht automatisch an der nächsten Einmündung. Fehlt bspw. das Aufhebungs- oder auch Wiederholungszeichen, kann der Geradeausfahrende nicht ohne Weiteres darauf vertrauen, dass die Verbotsstrecke aufgehoben ist. Der Sichtbarkeitsgrundsatz verlangt eine eindeutige Beschilderung, aus der zweifelsfrei die gewollte Regelung hervorgeht.
Es darf bezweifelt werden, dass das Zeichen zu Verwirrungen bei Besuchern der Stadt führt.