Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Fehlende Strassenschilder/Markierungen
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 369520
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Finsterwalde
Bahnhofstraße
Finsterwalde
Bahnhofstraße
Anmerkung
08.10.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis
Dieser wurde an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
09.10.2025
Eine zusätzliche Beschilderung ist dort nicht erforderlich. Es gelten die allgemeinen Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO (innerorts grundsätzlich 50 km/h) geregelt. Unabhängig davon ist die Geschwindigkeit stets den örtlichen Verhältnissen anzupassen (§ 3 Abs. 1 StVO). Auf einem Busbahnhof mit ein- und ausfahrenden Bussen, querendem Fußgängerverkehr und rangierenden Fahrzeugen bedeutet das regelmäßig deutlich reduzierte Fahrweise bis hin zur Schrittgeschwindigkeit, wenn die Situation es erfordert. Ergänzend gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme aus § 1 StVO.
Ohne entsprechende Verkehrszeichen (z. B. Einbahnstraße) besteht kein Einbahnverkehr. Die Busspuren können je nach Betriebsablauf und Platzbedarf in beide Richtungen genutzt werden. Ein Richtungsverkehr ist nicht vorgesehen.
Des Weiteren gelten die allgemeinen Halt- und Parkverbote des § 12 StVO sowie die Wirkung der vorhandenen Verkehrszeichen.
Auch Busse und Taxis sind an die StVO gebunden. Das Ein- und Ausfahren, Rangieren sowie kurze Betriebsaufenthalte an den dafür vorgesehenen Flächen sind betriebsbedingt zulässig, dürfen aber andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden oder unangemessen behindern. Die Einhaltung der StVO wird regelmäßig kontrolliert.
.