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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Parken L401

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 370023
Status: erledigt (grün).

Mehrfach wurde auf Parker in Höhe der Zeuthener Str.62/63 hingewiesen. Unverändert parken dort mehrere Fahrzeuge und behindern den Verkehr. Warum ist es nicht möglich, durch Beschilderung und Kontrollen das Parkverbot durchzusetzen?
Ort/Datum/Foto

Zeuthener Straße

Anmerkung

13.10.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihre Meldung wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet.

14.10.2025 - Da sich die Maerker-Meldungen ID 367382, 367396, 369402 und 370023 ähneln, wird an dieser Stelle die Thematik für die Bürger zusammengefasst.
Generell ist das Parken auf der Zeuthener Straße nicht verboten.
In Bezug auf die durchgezogene Linie ist es so, dass wenn zwischen dem geparkten Fahrzeug und der durchgezogenen Linie auf der linken Seite des Fahrzeugs mindestens drei Meter freibleiben, das Parken erlaubt ist. Dies stellt sicher, dass andere Fahrzeuge den Fahrstreifen ungehindert nutzen können. Das Überparken rechts von der Linie hingegen gilt als Ordnungswidrigkeit. Die Ordnungsverwaltung kontrolliert die Situation in regelmäßigen Abständen.
Die Anwohner können etwaige Parkvergehen selbst zur Anzeige bringen und ihre Zeugenangaben hinterlassen. Hierfür hält die Ordnungsverwaltung einen Mustervordruck bereit, der per E-Mail angefordert werden kann unter ov@eichwalde.de.
Vor der Baumaßnahme waren wechselseitig Parkverbotsschilder aufgestellt. Die Gemeinde bringt sich hier ein, jedoch ist die Zeuthener Straße eine Landesstraße, womit die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Straßenwesen liegt. Anwohner können entsprechendes beim Landesbetrieb Straßenwesen zur Sprache bringen und so ggf. das Augenmerk auf eine erneute Parkregelung legen lassen.
Im Übrigen wird das Verkehrsgeschehen auf der Zeuthener Straße von Ordnungsverwaltung und Bauverwaltung (unabhängig von der Zuständigkeit) beobachtet und in unregelmäßigen Anständen neu bewertet.