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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Feuer

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 370997
Status: erledigt (grün).

Warum darf Laub verbrannt werden
Ort/Datum/Foto
Fichtenwalde
Straße der Einheit 79

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Ihr Hinweis wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet.

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus Haushalten und Gärten ist grundsätzlich verboten (vgl. § 4 Absatz 1 Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung – AbfKompVbrV).