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Status  - in Arbeit (gelb)

Ampel

Beschreibung

Laubgebläse ab 6:50

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 371398
Status: in Arbeit (gelb).

In der Gemeindesatzung steht; Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler gelten weitere zeitliche Einschränkungen. Sie dürfen nur werktags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden. (Rechtsgrundlage: Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32.BImSchV).Warum macht der Bauhof ab 6:50 Uhr die Straße
Ort/Datum/Foto

Am Wasserturm

Anmerkung

22.10.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihre Meldung wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet.