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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Laubgebläse ab 6:50

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 371398
Status: erledigt (grün).

In der Gemeindesatzung steht; Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler gelten weitere zeitliche Einschränkungen. Sie dürfen nur werktags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden. (Rechtsgrundlage: Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32.BImSchV).Warum macht der Bauhof ab 6:50 Uhr die Straße
Ort/Datum/Foto

Am Wasserturm

Anmerkung

22.10.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihre Meldung wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet.

14.11.2025 - Der Sachverhalt wurde geprüft. Nach § 7 der 32. BImSchV sind die in der Meldung beschriebenen Zeiten zu beachten. Der Betriebshof wurde auf die Einhaltung der Zeiten hingewiesen. Aus Gründen des Betriebshofablaufs lässt sich entsprechendes allerdings nicht immer vermeiden. Die Gemeinde stellt zeitnah die Laubbläsergeräte auf das EU-Umweltschutz-Siegel um, wonach ab 07:00 Uhr der Einsatz dann möglich ist.