Status - erledigt (grün)

Beschreibung
Vorschlag für den Laubcontainer in der Gemeinde Gühlen Glienicke
Kategorie: Abfall/Müll
ID: 374545
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Gühlen-Glienicke
Seestraße 42
Gühlen-Glienicke
Seestraße 42
Anmerkung
Vielen Dank. Ihr Hinweis wurde an das Sachgebiet Stadtgrün weitergeleitet.
Dieses teilt am 17.11. mit: Die Gestellung der Grünabfallcontainer im Bereich Neuruppin und Ortsteile erfolgt durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Zusammenarbeit mit der AWU OPR GmbH.
Die Tourenplanung, die für den gesamten Landkreis erfolgt, sieht vor, dass die Grünabfallcontainer am Sammeltag vormittags aufgestellt und am Folgetag wieder abgeholt werden. Eine längere Standzeit ist aus logistischen Gründen für einzelne Ortsteile nicht möglich. Durch die langfristige Terminplanung wird die Möglichkeit gegeben, sich im Bedarfsfall auf diesen Entsorgungstermin einzustellen und somit das Zeitfenster der Containergestellung optimal zu nutzen. Die Gestellung der Grünabfallcontainer durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin bietet für die Bürgerinnen und Bürger eine kostenlose Entsorgungsmöglichkeit, die insbesondere den vermehrten Grünschnittanfall, der nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden kann, der Verwertung zuzuführen. Weitere Entsorgungsmöglichkeiten bestehen an den gewerblichen Kompostierungs-/ Sammelstellen für Grüngut. Die bereitgestellte Containergröße liegt üblicherweise bei 10 m³ oder 25 m³ und ist nicht darauf ausgelegt, den kompletten Grünschnitt von den angeschlossenen Grundstücken aufzunehmen. Die kürzlich in Binenwalde aufgestellte Containergröße von 25 m³ entspricht somit schon dem größeren Containervolumen.
Die Containersammlung finanziert sich aus den Abfallgebühren aller privaten Haushalte im Landkreis, die an die Abfallentsorgung angeschlossen sind. Im Rahmen der Gebührenkalkulation wurden die Kosten hierfür berücksichtigt. Derzeit zahlt jeder Bürger des Landkreises circa einen Euro über den sogenannten Grundbetrag für diese Leistung, auch die Vielzahl von Bürgern, die weder Haus noch Garten haben und bei denen kein bzw. sehr wenig Grüngut anfällt. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist gehalten die Kosten der Abfallentsorgung für alle Bürger gering zu halten. Die Stellung zusätzlicher bzw. größerer Container würde höhere Kosten verursachen, die durch die Gebühreneinnahmen nicht gedeckt sind und müssten auch von dem Personenkreis getragen werden, bei dem aufgrund der Wohnsituation kein oder wenig Grünabfall anfällt.