Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Beschreibung
Böller
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 374994
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen. Maerker ist jedoch kein Portal zur Veröffentlichung von Diskussionsbeiträgen und Meinungsäußerungen jeglicher Art.
Ort/Datum/Foto
Görden
Gördenallee
Görden
Gördenallee
Anmerkung
Private Feuerwerke sind in Deutschland grundsätzlich nur an Silvester (31. Dezember) und Neujahr (1. Januar) erlaubt; oft sind die erlaubten Zeiten durch lokale Verordnungen auf den Abend und die Nacht beschränkt (z. B. von 18 bis 6 Uhr). Für alle anderen Tage ist eine Sondergenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt erforderlich. Das Abbrennen ist in der Nähe von bestimmten Gebäuden wie Krankenhäusern oder Kirchen generell verboten.