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Ampel

Beschreibung

Böller

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 374994
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

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Ort/Datum/Foto
Görden
Gördenallee

Anmerkung

Private Feuerwerke sind in Deutschland grundsätzlich nur an Silvester (31. Dezember) und Neujahr (1. Januar) erlaubt; oft sind die erlaubten Zeiten durch lokale Verordnungen auf den Abend und die Nacht beschränkt (z. B. von 18 bis 6 Uhr). Für alle anderen Tage ist eine Sondergenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt erforderlich. Das Abbrennen ist in der Nähe von bestimmten Gebäuden wie Krankenhäusern oder Kirchen generell verboten.