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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Böllerei

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 375959
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Sobald es dunkel wird, geht es wieder los - bis spät in die Nacht. Richtung Wasserwerk, Bannwald. Ständig wird geböllert. Wie ich es verstehe, ist entweder das Ordnungsamt oder die Polizei zuständig, die Böllerei außerhalb der erlaubten Zeiten abzustellen.
Ort/Datum/Foto


Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Uns ist bewusst, dass wiederholtes Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb der gesetzlich erlaubten Zeiten eine erhebliche Lärmbelästigung und Gefährdung darstellen kann. Das Zünden von Pyrotechnik ist grundsätzlich nur an Silvester bzw. in den gesetzlich festgelegten Zeiträumen zulässig. Außerhalb dieser Zeiten stellt das Abbrennen von Feuerwerk in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar, welche vom Ordnungsamt weiterverfolgt wird.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die genannten Bereiche verstärkt kontrollieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir häufig erst einschreiten können, wenn Personen tatsächlich vor Ort angetroffen werden. Sollten Sie akute Verstöße beobachten – insbesondere nachts, außerhalb unserer Dienstzeiten oder wenn eine unmittelbare Gefahr besteht – bitten wir Sie, umgehend die Polizei über den Notruf 110 bzw. die örtliche Polizeidienststelle zu informieren. Die Polizei kann in solchen Fällen oft schneller reagieren und entsprechende Maßnahmen einleiten.
Für weitere Hinweise oder ergänzende Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.