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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Fahrradspur Dorfstraße

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 376450
Status: erledigt (grün).

Hallo, wo soll ich mit meinem Fahrrad auf der Dorfstraße fahren? Auf dem Fußgängerweg oder der unbefahrbaren "Straße" auf der ich bereits gestürzt bin?
Ort/Datum/Foto
Wildenbruch
Dorfstraße

Anmerkung

28.11.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Fahrräder zählen verkehrsrechtlich zu den Fahrzeugen. Diese müssen gemäß § 2 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.

Das Fahrradfahren auf Gehwegen (beschildert oder unbeschildert) ist nur Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erlaubt. Verstöße werden mit einem Verwarngeld von 55 Euro geahndet.

Ihre Gemeindeverwaltung