Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Diesen haben wir an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Von dieser erhielten wir die Info, das die Stadt Strausberg laut Straßenreinigungssatzung mit 2. Änderungssatzung vom 21.03.2024 nicht für die Reinigung des Gehweges zuständig ist. Die Reinigungspflicht obliegt hier den Anliegern
Mit freundlichen Grüßen
Maerker-Redaktion Strausberg
