Status - in Arbeit (gelb)

Beschreibung
Sperrmüll
Kategorie: Abfall/Müll
ID: 378346
Status: in Arbeit (gelb).
Ort/Datum/Foto
Lehnin
Am Hasenkamp
Lehnin
Am Hasenkamp
Anmerkung
12.12.25 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an die Fachabteilung weitergeleitet.
15.12.25 Rückmeldung aus der Fachabteilung: Grundsätzlich ist jede Bürgerin und jeder Bürger gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet, Abfälle – hierzu zählt auch Sperrmüll – ordnungsgemäß und über die vorgesehenen Entsorgungswege zu beseitigen. Ergänzend regeln das jeweilige Landesabfallgesetz sowie die kommunale Abfallwirtschaftssatzung die Zuständigkeit der Abfallentsorgung.
Sollte aktuell Sperrmüll im öffentlichen Raum liegen, wird dieser durch den Bauhof entfernt. Die dabei entstehenden Kosten werden gemäß der Abfallgebührensatzung über die Abfallgebühren der Allgemeinheit getragen. Unzulässige Ablagerungen können zudem eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 KrWG darstellen.
16.12.25 Rückmeldung vom Bauhof: am 17.12.25 wird der Container vom Landkreis getauscht und dann kann auch der Müll weggeholt werden.
Ihre Maerker-Redaktion