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Status  - angenommen (rot)

Ampel

Beschreibung

Anhänger als Dauerparker

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 378656
Status: angenommen (rot).

Seit November / mindestens 3 Wochen steht unverändert ein Anhänger auf öffentlichem Straßenland.
Ort/Datum/Foto
Teltow
Albert-Wiebach-Straße 2d

Foto

Anmerkung

16.12.25 - Gemäß § 12 Abs. 3b) StVO dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Durch den ordnungsbehördlichen Außendienst werden entsprechende Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung vollzogen.
15.12.25 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.