Status - in Arbeit (gelb)

Beschreibung
Winterdienstpflicht
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 381123
Status: in Arbeit (gelb).
Ort/Datum/Foto
Anmerkung
Wir nehmen diesen Maerker-Hinweis als Beispiel für eine Reihe von meist sehr pauschalen "Beschwerden" über den Winterdienst, welche im Maerker eingetragen wurden – solche Einträge, die fast immer anonym und damit auch ohne Rücksprachemöglichkeit sind, veröffentlichen wir an dieser Stelle nicht und verweisen stattdessen auf unsere Hinweise zum Winterdienst, die Sie auf unserer Website sowie nachfolgend (in Auszügen) finden:
WINTERDIENST RUND UM DIE UHR
Der Wintereinbruch mit Schnee und Eis sorgt beim Stadthof neben den vielen laufenden Aufgaben, die größtenteils ebenfalls nicht liegenbleiben können, für Hochbetrieb. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind seitdem rund um die Uhr im Einsatz, um dem Schnee und der Glätte Herr zu werden. Mehr als 40 Stadthof-Mitarbeiter sind für den Winterdienst eingeteilt. Ausgestattet mit vier LKW mit Schiebeschild und Feuchtsalzstreuer, fünf Multicars mit Kehrbürste und Heckanbaustreuer, einem Traktor, zwei Kleintraktoren sowie vier Transportern für Handarbeitskräfte rücken sie dem Winter überall dort zu Leibe, wo er für Autofahrer und Fußgänger zum Problem werden kann. 50 Tonnen Solesalz, 500 Tonnen Auftausalz sowie 120 Tonnen Streusand wurden rechtzeitig vor Wintereinbruch beschafft. 120 Tonnen Salz sowie 50 Tonnen Sand sind mittlerweile (Stand 06.01.) bereits verbraucht.
ABARBEITUNG NACH PRIORITÄT
Abgearbeitet wird nach Priorität: Vorrang haben Hauptstraßen, Kreuzungen, Bushaltestellen und Brücken. In Neben- und Anliegerstraßen erfolgt ein Winterdienst seitens der Stadt erst dann, wenn er auf den Hauptverkehrsstraßen bereits erledigt und kurzfristig kein weiterer Schneefall zu erwarten ist. Die Stadt Oranienburg ist nicht – wie oftmals angenommen – verpflichtet, das gesamte Straßennetz von Schnee und Glätte freizuhalten. Vielmehr muss die Stadt an den "verkehrswichtigen" und "gefährlichen" Stellen räumen oder streuen. Erst wenn dann Kapazitäten bleiben, können auch andere Straßen bzw. Stellen bearbeitet werden.
MÜLLENTSORGUNG IN NICHT GERÄUMTEN STRASSEN
Das örtliche Müllentsorgungsunternehmen (AWU) kann unter den gegenwärtigen Witterungsbedingungen eine Reihe von Straßen mit seinen Fahrzeugen nicht befahren. Die Stadt kann nicht garantieren und ist auch rechtlich nicht verpflichtet, durch ihren Winterdienst die Müllentsorgung vor Ort zu sichern. Denn Müll ist letztlich von allen Haushalten abzuholen, wodurch schlichtweg jede Straße im Winter zu behandeln wäre – das ließe die Kriterien „Verkehrswichtigkeit“ und „Gefährlichkeit“ bei der oben beschriebenen Priorisierung im Rahmen des Winterdienstes ins Leere laufen.
Sind die Entsorgungsfahrzeuge nicht mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet und die Straße nicht sicher befahrbar, ruht die Entsorgungspflicht. In diesen Fällen müssen die Bürgerinnen und Bürger ihren Müll selbst bis zur nächsten benutzbaren Straße bringen.
Da laut den vorliegenden Wettervorhersagen kein schnelles Ende des Winterwetters absehbar ist, wird empfohlen, sich vor dem nächsten Abholtermin bei der AWU zu informieren, ob Ihnen ein möglicher Abholort benannt werden kann, sodass Sie die Abfallgefäße ggf. an diese Stelle bringen können. Die AWU selbst verweist auf ihrer Website darauf, dass in solchen Fällen die Möglichkeit besteht, die Behälter an der nächsten befahrbaren Straße zur Leerung bereitzustellen – hier wäre dann der Tourenplan für die jeweilige Straße zu beachten. Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise der AWU zur aktuellen Situation auf der Website www.awu-oberhavel.de
PFLICHTEN FÜR GRUNDSTÜCKSBESITZER
Auch private Grundstückseigentümer sind in der Pflicht: Gehwege vor ihren Grundstücken müssen geräumt und gestreut werden. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt als Gehweg ein Streifen von jeweils 1,50 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze. Entwässerungsmulden, Hecken, Büsche, Sträucher oder ähnliches bleiben bei der Bemessung der Breite unberücksichtigt – die Räumpflicht beginnt also erst mit Ende dieser „Hindernisse“. Die Winterdienstpflicht besteht werktags von 7 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr. Ihre Räum- und Streupflichten können Grundstückseigentümer auch an eine Firma übertragen. Dazu ist ein schriftlicher Antrag beim städtischen Tiefbauamt zu stellen.