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Ampel

Beschreibung

Winterdienst Nebenstraßen

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 381478
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Wieso sind in Schulzendorf die Nebenstraßen nicht vom Winterdienst geräumt?
Ort/Datum/Foto


Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Gemäß Brandenburgischem Straßengesetz haben die Gemeinden auf allen öffentlichen Straßen der Ortsdurchfahrten den Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen.

In der Gemeinde Schulzendorf wird laut geltender Straßenreinigungssatzung der Winterdienst auf Fahrbahnen nur in den Straßen durchgeführt, welche in Anlage 1 der Satzung aufgeführt sind und einer gewissen Priorität unterliegen.

Grundsätzlich gibt es aber keine Räum- und Streupflicht seitens des Gesetzgebers.

Es ist tatsächlich so, dass nach geltender Rechtsprechung Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb er geschlossenen Ortslage bei Schnee- und Eisglätte lediglich an verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Stellen mit Winterdienst zu versehen sind.

Je nach Witterungslage soll die Befahrbarkeit der Straßen gewährleistet werden.

„Befahrbarkeit“ schließt ein, dass mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. Desgleichen kann stellenweise Reif – oder Eisglätte nicht ausgeschlossen werden.

Verkehrsteilnehmer haben bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ihre Fahrweise anzupassen. Selbst bei optimal ausgeführtem Winterdienst können keine sommerlichen Verhältnisse erwartet werden.