Status - erledigt (grün)

Beschreibung
Seit wann ist Streusalz als reguläres Mittel auf Gehwegen wieder erlaubt?
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 381747
Status: erledigt (grün).
[Der Text wurde redaktionell bearbeitet...]
Ort/Datum/Foto
Friedrich-Engels-Straße
Friedrich-Engels-Straße
Anmerkung
12.01.2026 - 10:23 Uhr
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wurde an die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Wildau weitergeleitet.
13.01.2026
Grundsätzlich gilt auch im Stadtgebiet Wildau, dass der Einsatz von auftauenden Streumitteln wie Salz nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist. Diese Ausnahmen betreffen insbesondere besondere Gefahrenstellen, wie zum Beispiel starke Gefälle, Treppen, Brücken oder Bereiche mit erhöhtem Unfallrisiko. In allen übrigen Fällen sind abstumpfende Streumittel (z. B. Sand oder Splitt) zu verwenden, um Umwelt- und Tierschutzbelange zu berücksichtigen.
Die von Ihnen geschilderte intensive Verwendung von Salz sowie die Bildung größerer Salzansammlungen entsprechen nicht dem Regelfall und geben Anlass zur Prüfung. Ihr Hinweis wird daher an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet, um zu klären, ob es sich hierbei um zulässige Sicherungsmaßnahmen an einer besonderen Gefahrenstelle oder um eine nicht satzungskonforme Ausführung des Winterdienstes handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Die Maerker-Redaktion der Stadt Wildau