Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wurde zur Prüfung an das Forstamt weitergeleitet.
Die Zuständigkeit liegt bei der Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde (UAB), diese wurde informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion
