Anmerkung
12.01.26 - Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 7 Stadtordnung ist das Füttern von wildlebenden Tieren verboten. Dazu gehören u.a. Tauben. Der ordnungsbehördliche Außendienst führt entsprechende Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung durch.
Bitte beachten Sie auch unsere veröffentlichten Hinweise zur Fütterung wildlebender Tiere in der Stadt: Aktueller Hinweis aus dem Ordnungsamt - Teltow
12.01.26 -Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.
