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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Rasenmähen im Winter

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 382737
Status: erledigt (grün).

Es ist bemerkenswert, dass jemand im Winter um 18:00 Uhr mit einem Benzinrasenmäher und einer Stirnlampe Rasen mäht. Solch ein Verhalten wirft Fragen hinsichtlich der Angemessenheit und der Auswahl der durchgeführten Aktivitäten auf. (...)
Diese Meldung wurde um die Meinungsäußerung des anonymen Melders gekürzt!
Ihre Maerker-Redaktion
Ort/Datum/Foto
Schenkenberg
Wustermarkstraße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das Rasenmähen mit einem benzinbetriebenen Rasenmäher stellt eine lärmintensive Tätigkeit dar und ist grundsätzlich nur außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten zulässig. Die allgemeinen Ruhezeiten sind werktags von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen einzuhalten.
Sofern die Tätigkeit um 18:00 Uhr an einem Werktag erfolgte, liegt aus ordnungsrechtlicher Sicht zunächst kein Verstoß gegen die geltenden Ruhezeiten vor. Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass lärmerzeugende Gartenarbeiten in den Wintermonaten unüblich sind und Rücksichtnahme gegenüber der Nachbarschaft geboten ist.
Ein weiterer Handlungsbedarf durch die Ordnungsbehörde ergibt sich derzeit nicht. Sollte es künftig erneut zu erheblichen oder wiederholten Lärmbelästigungen außerhalb der zulässigen Zeiten kommen, bitten wir um erneute Mitteilung unter Angabe von Datum und Uhrzeit.

Mit freundlichen Grüßen
Franziska Berger

GEMEINDE GROß KREUTZ (HAVEL)
FACHBEREICH BÜRGERMEISTER
FRANZISKA BERGER
BAUHOF, BAUMSCHUTZ UND VERKEHR
Potsdamer Landstraße 49b, 14550 Groß Kreutz (Havel)
Telefon: 033207 / 351-15 – Fax: 033207 / 351-50