Status - erledigt (grün)

Beschreibung
vereiste Straße
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 383156
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Am Kuschelhain 19
Am Kuschelhain 19
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
In vielen Straßen sind die Eigentümer oder Besitzer (Erbbauberechtigte) der durch die öffentliche Straße erschlossenen Grundstücke für das Schneeräumen und Streuen selbst zuständig.
Welche Regelungen gelten, steht in der Straßenreinungssatzung der Stadt Velten, die von den Stadtverordneten beschlossen ist.
Die Straße Am Kuschelhain (Nr.18 bis 21) und der Bereich, an dem die Müllbehälter stehen, gehört laut Satzung zur Reinigungsklasse 3. Das bedeutet, dass der Eigentümer oder Besitzer (Erbbauberechtigte) des Grundstückes für die Straßenreinigung und den Winterdienst verantwortlich ist. Der „Innenhof“ (Nr.15 bis 18 und 22 bis 25) ist keine öffentliche Verkehrsfläche. Die Verantwortung für diese Fläche liegt ebenfalls beim Eigentümer oder Besitzer (Erbbauberechtigten). Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an Ihre Hausverwaltung.
Die Satzung finden Sie unter: https://velten.de/Verwaltung-Politik/Stadtpolitik/Ortsrecht-Satzungen/ (Stadtordnung, Stadtbild und Stadtentwicklung)