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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Störende Lichtemission

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 383166
Status: erledigt (grün).

Dokumentation zur Lichtemission: Dorfkirche Töplitz ​Standort der Quelle: Dorfkirche Alt-Töplitz, An der Havel 67, 14542 Werder (Havel) ​Beobachtungspunkt: Ca. 2 km Entfernung vom Objekt. ​Analyse der Lichtstreuung (Skyglow & Blendung) ​Störung der Nachtlandschaft: Die Beleuchtung der Kirche ist aus großer Distanz (siehe Bild, Häuser verpixelt, ca.2 km Entfernung) als deutlicher Lichtkegel im Nachthimmel sichtbar. Dies weist darauf hin, dass die installierten Strahler einen erheblichen Teil ihres Lichts nicht auf die Fassade richten, sondern direkt in den freien Himmel (Up-Light) und in die Atmosphäre abstrahlen. ​Technische Mängel (Vermutung basierend auf Fernwirkung): ​Fehlende Abschirmung: Das Licht tritt seitlich oder nach oben aus, ohne durch Blenden begrenzt zu werden. ​Falscher Abstrahlwinkel: Die Scheinwerfer sind wahrscheinlich zu steil von unten nach oben gerichtet. ​Überdimensionierung: Die Leuchtdichte (Helligkeit) ist für eine ländliche Region wie Töplitz unverhältnismäßig hoch. ​Auswirkungen: ​Ökologie: Anlockwirkung auf Insekten (Staubsaugereffekt) und Störung der lokalen Fledermauspopulationen (besonders kritisch bei Kirchenbauten). ​Energieverschwendung: Ein Großteil der bezahlten Energie beleuchtet nicht das Denkmal, sondern ungenutzt den Luftraum. ​Astronomie: Erhöhung der künstlichen Himmelshelligkeit (Skyglow), was die Beobachtung des Sternenhimmels in der Havelregion beeinträchtigt. ​Handlungsempfehlungen für den Träger ​Um die Beeinträchtigung zu minimieren, ohne auf die Inszenierung des Denkmals vollständig zu verzichten, werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: ​Abschirmung (Full-Cut-Off): Installation von Blenden, die sicherstellen, dass kein Lichtstrahl oberhalb der Horizontallinie austritt. ​Leuchtmittel-Optimierung: Umstellung auf warmweißes Licht (max. 2200 bis 2700 Kelvin), da dieses weniger Insekten anzieht und weniger stark in der Atmosphäre streut als kaltweißes Licht. ​Zeitliche Begrenzung: Abschaltung der Fassadenbeleuchtung ab 22:00 Uhr (Nachtabschaltung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. Brandenburger Richtlinien). ​Präzisionsbeleuchtung: Ausrichtung der Strahler von oben nach unten (Top-Down), anstatt den Boden nach oben strahlen zu lassen. Vielen Dank
Ort/Datum/Foto
Töplitz
An der Havel 67

Foto

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Für die Beurteilung von Lichtimmissionen findet die Leitlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen (Licht-Leitlinie), 16.04.2014 (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 21, 28.05.2014) Anwendung.

Gemäß der Licht-Leitlinie besteht ein Schutzanspruch vor unzulässigen Lichtemissionen in schutzwürdigen Räumen (Wohn-, Arbeits- bzw. Schlafräume). Eine unzulässige Aufhellung von solchen Räumen kann anhand der Schilderungen des Anwohners nicht festgestellt werden. Sollte dies der Fall sein, kann der Meldende sich gern direkt mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen, um nähere Informationen zum Verfahren zu erhalten.

Mit dem Verursacher wird jedoch Kontakt aufgenommen, um auf die Möglichkeiten der Reduzierung der Lichtemissionen hinzuweisen.