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Status  - in Arbeit (gelb)

Ampel

Beschreibung

Illegale Werbeanlage / Anhänger im öffentlichen Raum

Kategorie: Plakatierungen
ID: 384084
Status: in Arbeit (gelb).

Seit Anfang Januar 2026, nachweislich jedoch bereits seit Ende 2025, steht an dem genannten Standort ein Werbeanhänger, der nicht zum angrenzenden Grundstück gehört und offensichtlich dauerhaft abgestellt wurde. Der Anhänger dient erkennbar ausschließlich Werbezwecken für ein Unternehmen, das nicht in Börnicke ansässig ist. Eine Nutzung im Zusammenhang mit einer Baustelle oder einer genehmigten Sondernutzung ist nicht erkennbar. Nach hiesiger Einschätzung handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Werbeanlage im öffentlichen Raum, für die weder eine sichtbare Genehmigung noch ein Bezug zum Grundstück vorliegt. Es wird daher um Prüfung durch das zuständige Ordnungsamt gebeten, insbesondere im Hinblick auf folgende Rechtsvorschriften: § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) – Sondernutzung öffentlicher Straßen (Werbeanlagen und abgestellte Anhänger zu Werbezwecken stellen regelmäßig eine Sondernutzung dar und bedürfen einer Genehmigung.) § 32 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Verbot von Hindernissen und Belästigungen (Unzulässiges Abstellen von Gegenständen auf öffentlichen Verkehrsflächen.) § 50 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) – Werbeanlagen (Werbeanlagen sind bauliche Anlagen und unterliegen bauordnungsrechtlichen Anforderungen sowie ggf. einer Genehmigungspflicht.) ggf. kommunale Sondernutzungssatzung der Stadt Bernau bei Berlin Da der Anhänger über einen längeren Zeitraum unverändert am selben Standort steht, ist von einer dauerhaften, ungenehmigten Nutzung des öffentlichen Raums zu Werbezwecken auszugehen. Ich bitte um entsprechende Überprüfung und weitere Veranlassung
Ort/Datum/Foto
Börnicke
Ernst-Thälmann-Straße 3

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Er wurde zur Bearbeitung an das zuständige Fachamt weitergeleitet.