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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Straßenglätte

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 384701
Status: erledigt (grün).

Auch hier wäre es sehr schön, wenn die Lange Straße, ab dem Verbindungsweg in Richtung Wendehammer, gestreut wird. Die Straße ist auch hier spiegelglatt.
Ort/Datum/Foto
Fredersdorf-Nord
Lange Straße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Zur weiteren Bearbeitung haben wir Ihren Sachverhalt an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und bitten um etwas Geduld.
Ihr Maerker Team

Antwort aus dem Fachbereich am 30.01.26:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben am 30.1. 26 die von Ihnen angegebenen Straße kontrolliert. Die Lange Straße ist im Abschnitt zwischen Lindenallee und Verbindungsweg in der Winterdienstkategorie 2 eingeordnet, was bedeutet, dass die Gemeinde für die Schneebeseitigung auf der Straße zuständig ist. Die Straße war zum Zeitpunkt der Kontrolle nach den Erfordernissen beräumt und Flächen mit Restschnee bzw. verbleibende Glätte ordnungsgemäß mit Splitt abgestumpft. Dennoch kann Restglätte bei der aktuellen Witterung nicht ganz ausgeschlossen werden.
Die Lange Straße zwischen Verbindungsweg und nordwestlichem Ende ist in der Winterdienstkategorie 3 eingeordnet. In Straßen der Winterdienstkategorie 3 erfolgt kein Winterdienst durch die Gemeinde. Hier haben die Anlieger die Pflicht, eine Gehgasse freizuräumen und zu streuen. Das Fahrverhalten ist an die Witterungsverhältnisse anzupassen.
Aufgrund der anhaltenden Kälte hat die Verwaltung in dieser Woche entschieden, einmalig unterstützend tätig zu werden. Hintergrund sind die in vielen Bereichen noch vorhandenen, festgefahrenen Schneedecken sowie überfrierende Nässe, die es den Anwohnerinnen und Anwohnern der Straßen der Winterdienstkategorie 3 derzeit erheblich erschweren, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Vor diesem Hintergrund hat der Bürgermeister auf Grundlage der Straßenreinigungssatzung die einmalige Abstumpfung dieser Straßen mit Splitt beauftragt, um auch hier die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese Maßnahme stellt eine zusätzliche Unterstützung dar und begründet keinen dauerhaften Anspruch. Die Durchführung der Maßnahme wird zeitnah erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
FB II