Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Werbung für Autoverkauf
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 164667
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung der Redaktion: Aus Datenschutzgründen wurde der Hinweis gekürzt und wird das Foto nicht veröffentlicht.
Ort/Datum/Foto
Gutsstraße 22
Gutsstraße 22
Anmerkung
Vielen Dank. Ihr Hinweis wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet. Dieses weist (gemäß § 61 Abs. 12 Brandenburgische Bauordnung) auf Folgendes hin:
1. Seit der letzten Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung ist baugenehmigungsfreie Werbung nicht nur an der Stätte der Leistung erlaubt.
2. Die Werbung muss sich dabei innerorts befinden und darf eine Ansichtsfläche bis 2,5 m² betragen. Die Zustimmung des/der Eigentümer*in ist natürlich Voraussetzung dafür. Die Prüfung durch die Außendienstmitarbeiter*innen hat ergeben, dass es sich in einem Fall um ein städtisches Grundstück handelt. Die Entfernung der Werbeanlage (WA) ist hier beauftragt worden. Im anderen Fall handelt es sich um ein Privatgrundstück; hier kann die Stadt nichts unternehmen.