Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Knallgerät zur Vogelabwehr
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 218881
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Benutzung von Knallgeräten bedarf einer Genehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz. Eine solche Genehmigung wurde weder beantragt noch erteilt. Mit einem Obsthof, der sich in diesem Bereich befindet, wurde Kontakt aufgenommen. Dieser ist – nach eigenen Angaben – nicht der Verursacher. Gleichzeitig würde er einige Obsthöfe aufgrund der Lage ausschließen. Sofern ein Anwohner nähere Angaben zum Verursacher machen kann, wird darum gebeten, sich im Ordnungsamt (Tel.: 03327/783 353) zu melden.
Durch den Außendienst werden ebenfalls Kontrollen durchgeführt, um den Verursacher festzustellen.