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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Verkehrsberuhigter Bereich

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 224718
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Nachdem Teile der Jahnstraße zum verkehrsberuhigten Bereich wurden Besteht dort Unklarheiten zur Vorfahrtsregelung bei einfahrt in die Virchowstrasse. Das Verkehschild Nr. 205 für die Ausfahrenden Fahrzeuge der "Spielstrasse" bereiche Jahnstraße könnte hier helfen deutlich zu machen das die Vorfahrt nach § 10 StVo beachtet werden muss. Mfg
Ort/Datum/Foto
Beelitz
Jahnstraße 29

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Jedem Kraftfahrer sollte bewusst sein, dass man beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereiches die Vorfahrt gewähren muss.

In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist der von Ihnen dargestellte Sachverhalt explizit geregelt: „Jede Kreuzung und Einmündung, in der vom Grundsatz „Rechts vor Links" abgewichen werden soll, ist sowohl positiv als auch negativ zu beschildern, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften. Ausgenommen sind Ausfahrten aus verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1, 325.2) sowie Feld- und Waldwege, deren Charakter ohne Weiteres zu erkennen ist.

Insofern ist die von Ihnen vorgeschlagene Beschilderung nicht genehmigungsfähig.