Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Verkehrsberuhigter Bereich
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 224718
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Ort/Datum/Foto
Beelitz
Jahnstraße 29
Beelitz
Jahnstraße 29
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Jedem Kraftfahrer sollte bewusst sein, dass man beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereiches die Vorfahrt gewähren muss.
In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist der von Ihnen dargestellte Sachverhalt explizit geregelt: „Jede Kreuzung und Einmündung, in der vom Grundsatz „Rechts vor Links" abgewichen werden soll, ist sowohl positiv als auch negativ zu beschildern, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften. Ausgenommen sind Ausfahrten aus verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1, 325.2) sowie Feld- und Waldwege, deren Charakter ohne Weiteres zu erkennen ist.
Insofern ist die von Ihnen vorgeschlagene Beschilderung nicht genehmigungsfähig.