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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Brückenbau GlienickerStr/Karl Liebknecht Str

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 225635
Status: erledigt (grün).

Die Fahrradführung und Überwegung im Baustellenbereich der Brücke für mobilitätseingeschränkte Personen und Fahrradfahrer*innen ist unbedingt und zeitnah zu verbessern, da sonst u.a. erhebliche Unfall - und Sturzgefahr droht.
Ort/Datum/Foto
Schildow
Franz-Schmidt-Straße 8

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Wir haben Ihren Hinweis zuständigkeitshalber an den Landkreis weitergeleitet. Bitte haben Sie etwas Geduld, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir bitten Sie von Nachfragen Abstand zu nehmen.
14.10.2022 Antwort des Landkreises;
Dezernat IV - Service,
Finanzen und Sicherheit
Fachbereich Service und Innere Dienste

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihren berechtigten Hinweis zur Sicherheit der mobilitätseingeschränkten Personen sowie der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer.
Die Kindelfließbrücke und auch die bauzeitliche Fußgängerführung liegen im Landschaftsschutzgebiet „Westbarnim“. Die Satzung dieses Landschaftsschutzgebietes untersagt grundlegende Eingriffe in Böschungs- und Uferbereiche.
Daher war bereits zu Beginn der Planung der bauzeitlichen Fußgängerführung bekannt, dass ein Umbau des vorhandenen Böschungsbereichs nicht zulässig ist. Dieser wäre aber notwendig gewesen, um eine bauzeitliche Umfahrung auch für mobilitätseingeschränkte Personen sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer herzustellen. Für ein sicheres Befahren durch einen Rollstuhl oder ein Fahrrad hätte der Böschungsbereich in einem Umfang verändert werden müssen, dass an dieser Stelle die Gefahr bestand, die örtliche Natur nachhaltig zu schädigen. Im Hinblick auf diese naturschutzrechtlichen Beschränkungen wurde beschlossen, die bauzeitliche Führung als reinen Fußweg zu planen und anzulegen.
Aus diesem Grund erfolgt auch ein entsprechender Hinweis von beiden Seiten der Fußgängerüberführung. Diese ist mit dem Verkehrszeichen VZ 239 (Gehweg) sowie dem Zusatzschild „Radfahrer absteigen“ beschildert.