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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Behinderung durch verbotswidrig ,gem. § 12 3b StVO , abgestellter Wohnwagenanhänger auf Mittelstreifen der Puschkinallee

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 226487
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Gem. § 12, 3b StVO ist das Parken von Wohnanhängern im öffentlichen Raum Max. 14 Tage erlaubt, danach sind diese Anhänger zu entfernen. Auf der Puschkinallee steht leider schon seit drei Woche ein Wohnanhänger ( vermutlich zum überwintern). Wir bitten um Prüfung des Sachverhaltes und entsprechende Maßnahmen des Ordungsamtes.
Ort/Datum/Foto

Puschkinallee

Anmerkung

20.10.2022 - 8.00 Uhr
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wurde an die Hauptverwaltung/Ordnungsamt der Stadt Wildau weitergeleitet.

21.10.2022
Das Ordnungsamt wird den Anhänger dort nicht entfernen bzw. abschleppen, weil keine Behinderung vorliegt. Es müssten somit alle Fahrzeug dort entfernt werden wenn der Anhänger eine Behinderung darstellt.
Ein Ordnungswidrichkeitsverfahren wurde eingeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Die Maerker-Redaktion der Stadt Wildau