Maerker Drucklogo

Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Ampelanlage

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 227455
Status: erledigt (grün).

Die Schaltung der Ampelanlage ist sehr schlecht.Ich fahre täglich um ca.3Uhr Mühlenb nach Berlin und stehe an diese Ampel 5min bei laufenden Motor und es kommt kein gegen Verkehr.Es fahren schon Autos an mir bei rot vorbei.Es gibt Möglichkeiten das zu ändern 1.Ampel in der Nacht ausschalten(spart Strom)2.grüner Abbiegepfeil 3. Erkennungssensor.
Ort/Datum/Foto

Mühlenbecker Chaussee

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Lichtsignalanlage liegt in der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel, Fachbereich Verkehr und Ordnung.
Die Gemeindeverwaltung ist in der angegebenen Sache nicht verantwortlich und wird ihren Hinweis an den Landkreis weiterleiten.
Antwort des Landkreises; SB Verkehrslenkende Maßnahmen
Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihren Hinweis über das Maerker-Portal möchte Ihnen dazu folgende Informationen geben.

Bei der von Ihnen erwähnten Lichtsignalanlage (LSA) handelt es sich um einen sogenannten Doppelknoten.
Ein Knoten (Teilknoten 1/ TK1) ist seit Jahren signalisiert, den Teilknoten 2 (TK2) konnte man ohne LSA ungehindert passieren, was eben dazu führte, dass nach mehreren Unfällen mit Beteiligung von Radfahrenden der TK2 als Unfallhäufungsstelle eingestuft wurde. Nachdem das Aufstellen eines STOP-Schildes (Verkehrszeichen 206 der Straßenverkehrs-Ordnung) und die Rot-Einfärbung der Radfahrerfuhrt die Situation nicht großartig änderten, wurde die Signalisierung, sprich die Installation einer Lichtsignalanlage, des TK2 angeordnet.
Insofern begünstigt eine neue Lichtsignalanlage nicht immer den Verkehrsfluss (motorisierter Verkehrsteilnehmer), sondern dient auch dem Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer.

Im letzten Jahr wurde zudem eine Verkehrsbeobachtung über drei Tage durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass lediglich in den Spitzenstunden (07.00 Uhr -08.00 Uhr und 15.00 Uhr-16.00 Uhr) die LSA es nicht schaffte, ganz die Verkehre abfließen zu lassen, es gab jedoch auch keine dramatischen Stauerscheinungen.

Zu Ihren einzelnen Vorschlägen teile ich Ihnen folgende Anmerkungen mit:

I. Nachtabschaltung

In Abschnitt 7.3.1 Betriebszustände der Richtlinie für Lichtsignalanlagen [RiLSA] ist ausgewiesen, dass „Lichtsignalanlagen sollen ununterbrochen (Tag und Nacht) in Betrieb gehalten werden.
Hiervon kann abgewichen werden wenn der Grund, der zur Errichtung der Lichtsignalanlage führte, während bestimmter Zeiten entfällt und wenn vorher eingehend geprüft wurde, dass auch bei abgeschalteter Lichtsignalanlage ein sicherer Verkehrsablauf möglich ist bzw. durch das Abschalten keine anderen Gefahren entstehen.“
Es besteht unsererseits kein Handlungsbedarf die Möglichkeit der Nachtabschaltung zu untersuchen.

II. Erkennungssensor

Der Vorschlag wurde an der LSA in Schönfließ schon umgesetzt - in Form einer Anforderungsschleife direkt vor der Haltelinie.
Leider passiert es immer wieder dass das KFZ weit vor der Induktivschleife steht und so die Freigabe nicht angefordert wird, was in Schönfließ besonders auf der L 30 aus Richtung Mühlenbeck häufig zu beobachten ist.

III. Grünpfeil

Entsprechend der Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 37 StVO Rn. 27 ff. ist der Einsatz des "Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil)" nicht zulässig, wenn die Lichtsignalanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient und der Fahrradverkehr auf dem zu kreuzenden Radweg auch in der Gegenrichtung in erheblichem Umfang stattfindet. Letzterer Aspekt trifft für die Hauptrichtung (Schildower Chaussee B 96a) zu. Ferner ist entsprechend den Erläuterungen zum Grünpfeilschild bei der Anordnung von Grünpfeilschildern vor allem auf die Belange der Sehbehinderten Rücksicht zu nehmen, weil sich diese meist nach den Verkehrsumfeldgeräuschen orientieren. Infolgedessen sollten Grünpfeilschilder nur an Signalanlagen mit Blindenakustik angeordnet werden.

Der vormals als Unfallhäufungsstelle geführte Knotenpunkt wurde im Ergebnis der Unfallkommissionsarbeit signalisiert. Einer der Hauptkonflikte an dieser Kreuzung bestand zwischen dem auf dem gegenläufig freigegebenen Geh-/Radweg fahrenden Radfahrer und dem von der L 30 auf die B 96a nach rechts einbiegenden Verkehr. Dieser Konflikt wurde durch die Signalisierung des Knotens beseitigt. Durch die Anbringung des Grünpfeils würde dieser Konflikt wiederhergestellt werden und ist aus Gründen der Verkehrssicherheit aus polizeilicher Sicht abzulehnen.

Seit Inbetriebnahme der LSA am 03.09.2020 wurden hier keine weiteren Verkehrsunfälle polizeilich erfasst.

Eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsabläufe oder gar Erhöhung der Verkehrssicherheit wäre durch die beantragte verkehrsrechtliche Maßnahme zu keiner Zeit aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht zu erwarten.

Ferner bedarf es der Zustimmung der obersten Landesbehörde oder der von ihr beauftragten Stelle (VwV-StVO zu § 45 zu Absatz 1 bis 1e Randnr. 11).

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Fabian Blauert
SB Verkehrslenkende Maßnahmen
Landkreis Oberhavel
FD Verkehr
Telefon: 03301 601-5929
URL: www.oberhavel.de