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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Hochgradig verschmutzer Fußweg und unbefestigter Seitenstreifen bis zur Ecke Koppelweg (OT Neubeeren)

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 228842
Status: erledigt (grün).

Der Fußweg an der Neubeerener Straße wird seit Jahren nicht gesäubert ( Seit 2010 schreibe ich das schon.....) Es ändert sich nichts . Für diesen Abschnitt an der Nr. 2 ist die Gemeinde zuständig. Der Seitenstreifen bis zur Ecke Koppelweg ist auch nicht begehbar, wenn ich mit meinen Enkeln auf der Straße laufe ist das sehr gefährlich,
Ort/Datum/Foto
Neubeeren
Neubeerener Straße 2

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Sehr geehrter Melder,

Ich danke Ihnen zunächst für Ihre Info.
Bei dem von Ihnen erwähnten Bereich handelt es sich um eine Landesstraße. Innerhalb der Ortschaften übernimmt die Gemeinde einige wesentliche Aufgaben im Bereich Straßenkörper, wobei der Baulastträger weiterhin der Landesbetrieb Straßenwesen bleibt. Das gilt aber für einen ausgebauten urbanen Bereich, vergleichbar mit der Bahnhofstraße im OT Großbeeren. Sonst bleibt es, wie erwähnt, beim allgemein zuständigen Straßenbaulastträger. Ein vollumfänglich ausgebauter straßenbegleitender Geh- und Radweg befindet sich nach Kenntnisstand nicht in Neubeeren, sodass Dieser nicht in das Leistungsverzeichnis Grünlandpflege aufgenommen werden müsste. Zusätzlich, so ein kleiner Abschnitt Geh-/ Radweg existiert, besteht auch die nach Straßenreinigungs-/ Winterdienstsatzung zugewiesene Anliegerpflicht. Der Koppelweg oder landesstraßeneinmündend liegt teils in Landesbetriebszuständigkeit und teils auf Privatland.
Sollte, was sich meiner Kenntnis derzeit entzieht, ein Geh- und Radweg zu einem Zeitpunkt im Bereich Neubeeren geplant und gebaut werden, wird Dieser auch entsprechende Berücksichtigung in Grünlandpflege und Straßenreinigung/ WD finden.

Ihr Maerker-Team