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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Zu ID 223113 - Weiterhin Sichtbehinderungen zwischen "Am Ansitz" und "Zum Weiher"

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 228866
Status: erledigt (grün).

Durch die Umstellung der Altglascontainer sowie größerer dauerhaft parkender Kfz ergibt sich bei der Ausfahrt aus der Straße "Zum Weiher" eine Sichtbehinderung in Richtung B2 (ebenfalls in der entgegengesetzten Fahrtrichtung sowohl nach rechts als nun auch nach links). Die Straße Fercher Weg, welche vor der Umstellung sehr gut eingesehen werden konnte, hat sich so zu einer Unfallgefahr entwickelt. Entgegen Ihrer Äußerung vom 10.10.2022, 14:21 Uhr besteht durch die bauliche Form der Einmündung kaum die Möglichkeit für ein gefahrloses "...in die Einmündung hineintasten...". Durch die neuerliche Sichtbehinderung "auch nicht unmittelbar neben der Einmündung" wird die Möglichkeit des vorausschauende Fahrens mehr als zuvor gemindert. Es sollte hier noch einmal eine Vorort-Prüfung aus allen Fahrtrichtungen stattfinden und nachgesteuert werden. Es sollten hier vor allem die Bedarfe von Fahrradfahrern jeden Alters betrachtet werden.
Ort/Datum/Foto
Wildenbruch
Fercher Weg

Anmerkung

12.01.2023, 12:42 Uhr
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
An der Einmündung Fercher Weg / Zum Weiher gilt die Vorfahrtsregelung Rechts-vor-Links. Gemäß § 8 Straßenverkehrsordnung (StVO) hat derjenige, der die Vorfahrt zu beachten hat, dies zu erkennen zu geben. Es darf nur weitergefahren werden, wenn erkennbar ist, dass niemand gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht eingesehen werden, da die Straßenstelle zum Beispiel unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Einmündung hineingetastet werden bis die Übersicht gegeben ist.
Des Weiteren stehen die Glascontainer nicht unmittelbar neben der Einmündung.

Ihre Gemeindeverwaltung


11.11.2022
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der Sachverhalt wurde an die zuständige Abteilung weitergeleitet und wird schnellstmöglich bearbeitet.
Bitte haben Sie etwas Geduld, die Prüfung kann gegebenenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ihre Gemeindeverwaltung