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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Fehlende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 230426
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Die Wallstraße ist eine "Anliegerstraße" und ein verkehrsberuhigter Bereich. De facto ist sie aber die fixe Abkürzung in die Altstadt, für alle die wollen. Es existieren keine Bürgersteige. Die Haustüren führen direkt auf den Straßenraum. Wann werden hier Schwellen und Poller zur Verkehrsberuhigung eingeführt? Welche anderen Konzepte existieren?
Ort/Datum/Foto
Altstadt
Wallstraße

Anmerkung

28.11.2022 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an die zuständige Fachgruppe übergeben.

02.12.2022 - Die Straßenverkehrsbehörde hat die Bearbeitung übernommen.

15.02.2023 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt dazu Folgendes mit. Die Wallstraße ist seit ihrem Umbau als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Seit dem Jahr 2008 besteht ein Durchfahrtverbot, von dem die Anlieger per Zusatzzeichen „Anlieger frei“ ausgenommen sind. Das bedeutet nicht, dass die Wallstraße ausschließlich den Anwohnern der Straße zur Verfügung steht. In dieser Straße entsprechend der Parkordnung parken zu wollen, kann auch ein Anliegen sein. Mit Sperrung der Plauer Straße hat sich trotz Verbot eine erheblicher „Schleichverkehr“ über die Wallstraße gebildet. Dem wurde mit verstärkten Kontrollen durch die Polizei und häufigen Geschwindigkeitskontrollen entgegengewirkt. Es ist festzustellen, dass sich sowohl die Anzahl der Durchfahrten als auch das Geschwindigkeitsniveau gesenkt haben. Es ist nicht möglich, jede von „Schleichwegen“ betroffene Straße für den Durchgangsverkehr zu sperren oder mit weitreichenden Verkehrsverboten zu belegen. Letztlich sind auch weiterhin örtliche Quell- und Zielverkehre, insbesondere der Liefer- und Anliegerverkehr, wie auch Rettungszufahrten uneingeschränkt zu bedienen.
Weitergehende bauliche Änderungen sind in der Wallstraße nicht geplant. Poller stellen für andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer oder blinde bzw. sehschwache Bürger eine erhebliche Gefahr dar. Schwellen, Aufpflasterungen o.ä. senken das Geschwindigkeitsniveau nicht so nachhaltig, wie allgemein angenommen. Nach Überqueren des Hindernisses wird wieder beschleunigt. Mehrere Hindernisse hintereinander führen zum Bremsen und Beschleunigen zwischen den einzelnen Hindernissen, verbunden mit einem erhöhten Lärmpegel. Abschließend noch etwas Allgemeines zum Unterschied zwischen dem „verkehrsberuhigten Bereich“ und der reinen „Spielstraße“:
In einem verkehrsberuhigten Bereich, der fälschlicherweise oft als „Spielstraße“ bezeichnet wird, sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Fußgänger müssen nicht am Fahrbahnrand gehen, sondern dürfen die gesamte Straße nutzen. Wenn nötig, müssen Fahrzeuge warten. Kinder dürfen hier spielen, allerdings dürfen Fußgänger ihrerseits den Fahrverkehr nicht behindern. Fußgänger müssen zur Seite gehen, wenn ein Fahrzeug vorbeifahren möchte. Die Straße darf nicht blockiert werden, etwa durch große Gegenstände, Spielzeug oder Ähnliches. In einer echten Spielstraße ist der Verkehr komplett ausgeschlossen. Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht.