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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Reinigung der Straßeninseln zu ID: 230810

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 231004
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Hallo,
Es gibt mehrere Straßeninseln in der Alte Schildower Straße. Warum wurde von Karlplatz bis Jungbornstraße nur eine Straßeninsel auf der Seite Richtung Hermsdorf von Laub befreit und gesäubert?
Ort/Datum/Foto

Alte Schildower Straße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Laubbeseitigung gehört zur Straßenreinigung, die bis zur Fahrbahnmitte den Anliegern übertragen ist. Offensichtlich hat nur einer der Anlieger dies erledigt. Das Ordnungsamt wird informiert.

In der Straßenreinigungssatzung wird in § 3 Absatz 3 definiert, dass der Reinigungspflichtige über die Länge der Straßenfront seines Grundstückes bis zur Straßenmitte tätig werden muss. Die Definition der Straßenteile ist in § 1 Straßenreinigungssatzung zu finden. Nach Absatz 4 gehören zur Fahrbahn alle Straßenteile, die nicht dem Gehweg zugeordnet sind. Damit bedarf es keiner expliziten Aufzählung der Verkehrseinengung, sondern sie gehört mit dieser Regelung zu den Straßenteilen.

Gemäß § 3 Absatz 2 Straßenreinigungssatzung sind Gehwege und Fahrbahnen regelmäßig und bei Bedarf zu reinigen. Im nachfolgenden Absatz wird erläutert, dass Schmutz und Unrat generell zu beseitigen sind. Laub ist grundsätzlich als „Fremdkörper“ zu betrachten, weil es eben nicht zur Straße gehört und diese daher verunreinigt. Rechtlich gesehen ist das Beseitigen von Laub als Einsammeln aufgebrachter Stoffe zu bewerten.